Germany's Hidden Labour Market: 300,000 Disabled Workers Earn Two Euros an Hour
In einer Produktionshalle vor den Toren Dortmunds sitzt Markus am Fließband. Er ist pünktlich, zuverlässig und arbeitet seit neun Jahren dort. Er verdient rund 230 Euro im Monat.
Markus ist einer von schätzungsweise 283.000 Menschen mit Behinderung, die in deutschen Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten. Das System wurde mit guten Absichten geschaffen: um Menschen, die sonst vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wären, eine sinnstiftende Beschäftigung zu bieten. Heute ist es eines der meistkritisierten Sozialsysteme Europas.
Ein System, das es nicht Lohn nennt
Die rechtliche Grundlage des Werkstättensystems beruht auf einer Konstruktion, die Beschäftigte außerhalb des Anwendungsbereichs des deutschen Arbeitsrechts stellt. Die Beschäftigten haben keine gewöhnlichen Arbeitsverträge — sie werden in einem "arbeitnehmerähnlichen Rechtsverhältnis" eingestuft. Das bedeutet, dass der deutsche Mindestlohn — 13,90 Euro pro Stunde ab Januar 2026 — für sie nicht gilt.
Das durchschnittliche monatliche "Entgelt" liegt stattdessen bei rund 233 Euro, was bei einer 37-Stunden-Woche etwa zwei Euro pro Stunde entspricht.
Deutsche Behörden haben das System lange damit verteidigt, dass Werkstätten Teil des Rehabilitationssystems seien und nicht des Arbeitsmarkts. Kritiker sagen, dies sei ein semantischer Kniff, der die Verletzlichsten bestrafe.
Die UN fordert seit 2014 die Abschaffung
Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) übte bereits 2014 und 2015 scharfe Kritik und forderte Deutschland auf, "unmittelbar durchsetzbare Strategien" einzuführen, um segregierte Werkstätten schrittweise abzuschaffen und stattdessen echte Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu verfolgen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat diese Kritik aufgegriffen und das System als segregierend bezeichnet. Es weist darauf hin, dass der Übergang von der Werkstatt in reguläre Beschäftigung praktisch nicht stattfindet: Nur 0,1–0,2% der Werkstattbeschäftigten wechseln jährlich in reguläre Arbeit.
Die Bundesregierung hat sich wiederholt geweigert, der Empfehlung des CRPD-Ausschusses zu folgen, die Werkstätten auslaufen zu lassen.
Grundi-Gate: Als Satire die Debatte entfachte
Am 8. Mai 2026 strahlte das populäre ZDF Magazin Royale eine Folge mit dem Titel "Grundi-Gate: Ausbeutung Made in Germany" aus. Moderator Jan Böhmermann deckte auf, dass die Merchandise-Figur der Sendung, "Grundi", teilweise in Behindertenwerkstätten hergestellt wurde — von Beschäftigten, die zwei Euro die Stunde verdienen.
Die Folge ging viral und löste eine landesweite Debatte aus. Soziale Medien wurden mit Reaktionen überflutet. Organisationen, Politiker und Gewerkschaften forderten Antworten. Die BAG WfbM, der Branchenverband, veröffentlichte eine offizielle Stellungnahme und präsentierte zwei mögliche Reformmodelle:
1. Grundeinkommensmodell für Werkstattbeschäftigte — eine garantierte Einkommensuntergrenze
2. Arbeitnehmerstatus mit Teilhaberechten — mit explizitem Mindestlohnanspruch
Private Initiativen zeigen den Weg
Während die öffentliche Debatte tobt, experimentieren private Akteure schon lange mit Alternativen. Das Konzept der Inklusionsunternehmen — nicht-segregierte Organisationen, in denen Menschen mit und ohne Behinderung Seite an Seite arbeiten, mit regulären Arbeitsverträgen und Anspruch auf Mindestlohn — wächst stetig.
In Dortmund — einer Stadt mit langer Tradition in der Sozialforschung — hat die Sozialforschungsstelle Dortmund eine KI-gestützte App entwickelt, die Menschen mit Behinderung beim Einstieg in reguläre Beschäftigung unterstützt. Das Projekt mit dem Namen "Arbeiten, wie ich will!" ist ein Beispiel für die Art von Innovation, die Behörden bisher nicht landesweit skaliert haben.
Ähnliche Initiativen in Städten wie Leonberg, Berlin und Hamburg haben gezeigt, dass echte inklusive Beschäftigung erreichbar ist — sie bleiben jedoch Inseln in einem Meer von Behindertenwerkstätten.
Behörden versprechen Reform
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) startete im Herbst 2025 einen Dialogprozess mit Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen, der im Mai 2026 abgeschlossen wurde. Themen waren die Vereinfachung von Verfahren, verbesserte Unterstützungsangebote und die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes.
Das BMAS veranstaltet am 6. und 7. Juli 2026 seine Inklusionstage mit Schwerpunkt auf Ausbildung und Beschäftigung für junge Menschen mit Behinderung.
Kritiker halten dies für zu wenig und zu spät. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat rechtliche Schritte eingeleitet, um das Entgeltsystem direkt vor Gericht anzufechten.
Eine Frage der Menschenwürde
Im Kern dieser Debatte geht es nicht um Wirtschaft — es geht um Menschenwürde. Sollte die Arbeit von Menschen mit Behinderung anders bewertet werden als die Arbeit anderer? Und kann sich eine der reichsten Nationen der Welt leisten, diese Frage mit Nein zu beantworten?
Für Markus an seinem Fließband in Dortmund ist die Antwort einfach. Er will kein Mitleid. Er will einen Lohn.
Quellen: Deutsches Institut für Menschenrechte, BAG WfbM, BMAS, GFF, ZDF Magazin Royale, Sozialforschungsstelle Dortmund, kobinet-nachrichten.org